Bürger der EU, der Schweiz und Liechtenstein können sich als Touristen oder zu Besuchszwecken bis maximal 90 Tage pro Halbjahr (ab Ersteinreise) ohne Visum im Land aufhalten. Die innerhalb des halben Jahres ab Ersteinreise (Stempel der Grenzbehörde) in der Ukraine verbrachten Tage werden zusammengerechnet; die Zahl der Einreisen innerhalb des halben Jahres ist unbeschränkt. Wer aber als Tourist oder zu Besuchszwecken länger als 90 Tage am Stück in die Ukraine bleiben möchte, benötigt ein Visum, das vor Beginn der Reise bei der für Ihren Wohnsitz in Deutschland zuständigen ukrainischen Auslandsvertretung eingeholt werden muss.
Besonderer Hinweis: Die bislang bestehende Pflicht zum Ausfüllen der sogenannten „Migrationskarte für Ausländer“ bei Einreise in die Ukraine wurde mit Erlass des Staatlichen Grenzdienstes der Ukraine No. 583 vom 02.08.2010 ersatzlos aufgehoben.
Bitte informieren Sie sich bei den Konsulaten oder der Botschaft der Ukraine in Ihrem Land.

